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Wie mit der Situation richtig umgehen..

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situation, umgehen

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  #1   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 19:50
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Wie mit der Situation richtig umgehen.. (Kebiha, 03.02.2012, 19:50)


.. Hallo Ihr Lieben,

heute muss ich auch mal ein Thema eröffnen, weil ich mir von Euch objektive
Meinungen und Anregungen, vielleicht auch andere Sichtweisen erhoffe.

Das Thema um was es geht ist unsere Wohnsituation hier. Also mein Mann,
mein kleiner und ich. Wir wohnen bei meinen Schwiegereltern im Haus.
Ja ich weiß, grundsätzlich eine schwierige Kombination, aber prinzipiell denke
ich, dass es klappen kann. Mit der richtigen Kommunikation und einer
gesunden Portion Respekt.

Das empfinde ich hier im Haus als Mangel.
Natürlich sehe ich in diesem Fall die Situation auch nur aus meiner Sicht, ich
versuche aber trotzdem so objektiv als möglich zu schreiben.

Es war hier von Beginn an schon schwierig.
Die Mutter meines Mannes ist schon mit 36 gestorben. Da war mein Mann erst
6 Jahre alt. Sein Vater hatte relativ schnell wieder eine Freundin. Also ca. innerhalb
des nächsten Jahres. Meines Erachtens nach das beste für ihn, weil sie war wohl
seine Traumfrau und er ist der Typ Mensch der verdrängt. Ohne jemanden der ihn
auffängt, wärs ihm noch schlimmer ergangen.
Leider hatte der Vater das Haus hier zusammen mit seiner Schwiegermama, also der
Mama seiner toten Frau gebaut. Die Wohnsituation war also damals für alle schwer.
Der Mann, der seine Traumfrau verloren hatte, die Schwiegermama die ihre Tochter
zu früh gehen lassen musste und dann die neue Freundin, die es schwer hatte
angenommen zu werden.
Auch mein Mann ist da natürlich zwischen die Fronten geraten.
Aber ich schweife ab.

Seitdem ich da bin muss ich sagen seh ich nur, dass eben diese Freundin hier im
Haus das Zepter in der Hand hat. Sie entscheidet, befiehlt. Nichts passiert ohne
ihre Zustimmung. Und das obwohl sie keinerlei Anteile oder sonstiges hier am
Haus hat. Die sind ja nicht mal verheiratet etc.

Mein Mann hat sogar zwischenzeitlich von der Schwiegermama, also seine Oma,
die Anteile vom Haus erhalten. Also er hält momentan das 3/4 Haus. Sein Vater
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nur 1/4.

Wir bewohnen trotz Nachwuchs auch die kleinste Wohnung, weil die Freundin
nicht bereit war über eine Umbelegung zu sprechen. Daher wollten wir umbauen,
anbauen. Dazu waren wir also auf der Bank und brauchen, da sie WOhnrecht eingeräumt bekommen hat, ihre Unterschrift, das sie der Bank den Rang abtritt.
Im Falle das wir also das Haus nicht halten könne, erstmal die Bank die SChulden
eintreiben darf.

So, das war heute Eskalationsthema. Sie unterschreibt das nicht.
Das ganze ist verbal so ausm Ruder gelaufen, dass sie uns gesagt hat wir sollen
ausziehen, uns was eigenes suchen, dann können wir machen was wir wollen.

Problem is auch, egal was man sagt, sie hat immer ne Antwort.
Du kommst in einem Gespräch nicht an.

Die Frage ist nun für mich:
wie verhalten wir uns korrekt ?
Ausziehen können wir nicht, da wir uns das nicht leisten können. Durch die
Anteile, die mein Mann am Haus von der Oma bekommen hat, müssen wir
halt jemanden ausbezahlen und dazu noch ein Haus kaufen geht nicht.

Wie gehen wir hier also am besten mit der Situation und vor allem mit der
Freundin vom Vater um ?
Haben wir falsch reagiert oder welche Anregungen habt Ihr für uns ?

Danke für Eure Rückmeldungen ..
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Alt 03.02.2012, 21:03
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (MelOdaih, 03.02.2012, 21:03)


Hallo Kebiha,

wer hat ein Wohnrecht?

Ich verstehe die Eigentumsverhältnisse nicht so ganz. Der Vater deines Mannes ist der Eigentümer von 1/4 des Hauses.

Bei Tod eines Ehegatten, erbt der Ehegatte die Hälfte des Vermögens und die andere Hälfte wird zwischen den KIndern aufgeteilt.

Aber egal.

Jedenfalls ist es schon so, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit Eurerseits das Wohnrecht gefährdet wäre. Derjenige, der das Wohnrecht besitzt, hat es sich ja gerade deswegen gesichert, um versorgt zu sein.

Bei Schenkung, oder vorweggenommener Erbfolge, kann sich der Schenkende eine Rückübertragung vertraglich zusichern lassen, damit eben nicht wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners "sein" Haus versteigert wird und einem Dritten zufällt.

Natürlich ist auch Eure Situation verständlich. Durch den hohen Eigentumsanteil müsst Ihr vermutlich auch für 3/4 der Kosten aufkommen, dürft aber nur einen geringeren Teil nutzen. Jedoch haben die Älteren schon lange Jahre diese Hauslasten getragen und wollen natürlich ihre Wohnsituation behalten.

Hatte der Vater immer schon 1/4? Oder was hat er als Gegenleistung erhalten? Im Prinzip müsste der Vater einen Nutzungsausgleich zahlen, wenn er mehr an dem Haus nutzt, als ihm gehört.

Es ist ziemlich kompliziert, und ich denke ihr müsstet einen Notar einschalten.

Wenn es abgeschlossene Wohnungen gibt, würde ich doch weiter verhandeln, mit dem Ziel in die größere Wohnung ziehen zu können.
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Liebe Grüße
Mel

Geändert von MelOdaih (03.02.2012 um 21:20 Uhr) Grund: --
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Alt 03.02.2012, 21:03
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (Verano, 03.02.2012, 21:03)


Hallo Kebiha,

wer hat der Freundin Deines Schwiegervaters denn Wohnrecht eingeräumt und
hat sie überhaupt, da nicht verheiratet, Anrecht darauf?

Was sagt denn Dein Schwiegervater zu dem ganzen?
Dein Mann und er sollen ein Gespräch führen.......die Freundin soll aussen vor bleiben!

Grüßchen
Verano
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  #4   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:16
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (MelOdaih, 03.02.2012, 21:16)


Zitat:


Nichts passiert ohne
ihre Zustimmung. Und das obwohl sie keinerlei Anteile oder sonstiges hier am
Haus hat. Die sind ja nicht mal verheiratet etc.
Hat die Freundin das Wohnrecht?

Verano, diese Freundin ist vermutlich schon recht lange im Haus, da der Vater seine Frau verloren hat, als diese 36 Jahre alt war und der Sohn war damals erst 6 Jahre alt.

Ein Wohnrecht kann jedem eingeräumt werden. Die Frage ist aber auf welchen Anteil sich ein solches Wohnrecht bezieht. Denn der Vater kann natürlich nicht über die anderen Eigentumsanteile verfügen.

Es mag viele Gründe geben warum nicht geheiratet wird, und was nicht ist kann ja noch werden.

Das würde ich jetzt nicht so sehen.

Liebe Grüße
Mel
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  #5   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:26
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (Verano, 03.02.2012, 21:26)


Guggug Mel.

Also Kebihas Mann gehören 3/4 Anteile vom Haus.
Vater hat wohl seine Unterschrift gegeben oder?
Bezieht sich das Wohnrecht auf den Fall wenn der Vater stirbt?

Grüßchen
Verano

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  #6   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:35
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (MelOdaih, 03.02.2012, 21:35)


Hi Verano,

ich weiß es nicht genau, es könnte sich auch die Oma ein Wohnrecht gesichert haben, was mir logischer wäre, da sie ja ihre Anteile dem Enkel übertragen hat. Wohnrecht gilt ab den Zeitpunkt ab dem es bestimmt wird. Das kann sein, wenn der Vater stirbt, aber es kann auch schon jetzt seine Gültigkeit haben.

Wenn die Aufteilung des Hauses in abgeschlossenen Wohnungen es zulassen würde, könnte man das Haus auch in Eigentumswohnungen aufteilen, die den Anteilen der Hauseigentümer entsprechen.

Dann wäre es egal mit dem Wohnrecht, weil sich dieses Wohnrecht dann auf eine andere Wohnung bezieht.

Wenn eine Teilung des Hauses in Eigentumswohnungen mit zugehörigen Grundstücksanteil und ggf. Wegerechten möglich ist, würde ich das in Erwägung ziehen. Soweit ich weiß, muss aber jede Wohnung einen eigenen Eingang haben und auch einen freien Zugang zum Keller, und dem Gartenanteil. Ansonsten ist es mit Wegerechten zu regeln, was aber komplizierter ist.
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Eventuell müsste dann noch wertmäßig ein Ausgleich gezahlt werden, weil die Wohnungsgrößen nicht den jetzigen Anteilen entsprechen.

Das hätte jedenfalls den Vorteil aus der Erbengemeinschaft, bzw. der Eigentumsgemeinschaft herauszukommen.

LG
Mel
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  #7   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:02
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (Kebiha, 03.02.2012, 22:02)


Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich versuch mal auf alle Fragen einzugehen.

Also.
Beim Tod der Frau hat die ihre Anteile zwischen ihrem Mann und ihrem
Sohn aufgeteilt. Heißt mein Mann und sein Vater haben das zwischen
sich aufteilen müssen.
So.
Dann als die Oma gegangen ist, hat die ihre Anteile meinem Mann komplett
überlassen, natürlich mit der Grundlage, dass mein Mann ihren Sohn (Bruder
der verstorbenen Frau) ausbezahlt.

Das Wohnrecht hat die Freundin, weil mein Schwiegervater das so für sie
wollte. Wenn er also vor ihr stirbt, hat sie hier in der Wohnung wo sie jetzt
auch leben wohnrecht. Nur dann. Mein Mann musste das beim Notar auch
unterschreiben. Was wir damals auch getan haben. Wir fanden das auch
schon richtig. Sie wohnt ja auch schon lange hier und hat ja auch die eine
oder andere Mark rein gesteckt. Wieso also nicht.

Was mich jetzt halt nur so ausm Konzept bringt ist, dass wir hier mit der größten
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Familie, die kleinste Wohnung haben, daher umbauen müssen, nen ***** voll
Geld aufnehmen müssen und jetzt machen die uns noch nen Knüppel in den
Strick. Am meisten ärgert es mich halt, dass sie sich hier so als Chefin aufspielt.
Der Papa von meinem Mann is dieser Frau so hörig. Der hat scheinbar noch nie
was groß gesagt. Hauptsache er kriegt keinen Ärger. Deswegen nickt er ihr
alles ab und da gabs wohl auch früher oft stress wegen. Aber halt immer nur zwischen
ihr und meinem Mann oder ihr und der Oma.

Ich weiß einfach nicht wie wir da dauerhaft reagieren sollen bzw. ob wir das
überhaupt können bei so nem extremen Charakter...
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  #8   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:11
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (MelOdaih, 03.02.2012, 22:11)


.......ja, dann ist es klar, nachdem dein Mann beim Notar der Freundin auch ein Wohnrecht eingeräumt hat, gilt es. Vermutlich auch über die große Wohnung.

Trotzdem würde ich die Teilung in Eigentumswohnungen anstreben, dann würde sich das Wohnrecht eben nicht auf Eure Wohnung beziehen und ihr könntet auch umbauen und ohne die Unterschrift der Freundin ein Darlehen aufnehmen.

Der, der die meisten Anteile hat, bestimmt was gemacht wird.

Ich denke du solltest die emotionale Seite trennen von dem was ihr ganz praktisch unternehmen könnt. Vermutlich wird sich dann auch das innere Verhältnis egalisieren, wenn die äußeren Umstände geregelt und geklärt sind.

Allerdings ist zur Zeit der Markt-Wert des Hauses ziemlich gering, weil es mit dem Wohnrecht der Freundin so gut wie unverkäuflich ist. Daher würde ich schauen, dass der Anteil des noch auszuzahlenden Verwandten nicht zu hoch geschätzt wird.
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LG
Mel

Geändert von MelOdaih (03.02.2012 um 22:15 Uhr) Grund: ergänzung
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  #9   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:19
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (Kebiha, 03.02.2012, 22:19)


Ja das Wohnrecht bezieht sich eh nur auf deren Wohnung.
Aber für die Grundschuld muss sein Vater halt mit unterschreiben, da er noch
Anteile hält vom Haus. Diese 1/4.
Und sie sollte halt nur unterschreiben, dass im Falle das wir nicht mehr zahlen
können, die Bank an erster Stelle steht und erst ihre Schulden eintreiben dürfen.

Eigentumswohnungen.
Hm.
Das hatte ich noch gar nicht aufm Schirm.
Was hat das für Vor und Nachteile ?

Und wieso Markt Wert ?
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  #10   (permalink)  
Alt 03.02.2012, 22:22
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AW: Wie mit der Situation richtig umgehen.. (Verano, 03.02.2012, 22:22)


Zitat:


Das Wohnrecht hat die Freundin, weil mein Schwiegervater das so für sie
wollte. Wenn er also vor ihr stirbt, hat sie hier in der Wohnung wo sie jetzt
auch leben wohnrecht. Nur dann.
Ich muß nochmal nachfragen...
Bedeutet *nur dann* dass das Wohnrecht erst dann in Kraft tritt wenn der Vater stirbt?

Grüßchen
Verano
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